Der Kulturhistoriker und ausgewiesene Köppen-Experte Dr. Wilhelm Ziehr aus Wilhelmshorst möchte auf eine weit verbreitete und immer wieder kolportierte Aussage zu Edlef Köppens Buch „Heeresbericht“ hinweisen.

In Beiträgen im Tages­spiegel, auf Deutschland­funk Kultur, Wikipedia und vielen anderen Medien wird davon ausgegangen, das Köppens „Heeresbericht“ zu den von den Nazis verbrannten Büchern gehörte.

Edlef Köppen

Edlef Köppen

Wilhelm Ziehr: „Anlässlich der neunzigjährigen Wieder­kehr der schändlichen Bücher­verbrennung, organisiert von der national­sozialistischen studentischen Jugend in Berlin, fällt auch immer wieder der Name Edlef Köppens, doch sein Roman „Heeresbericht“ wurde nicht verbrannt.[1][2]

Köppen verblieb auch in der am 1. November 1933 gegründeten Reichs­schrifttums­kammer. 1934 erfolgte sogar eine 2. Auflage des „Heeresberichts“ durch den List Verlag in Leipzig, der die Rechte daran mit samt dem Horen Verlag (Berlin-Grunewald) erworben hatte.

Diese Auflage wurde erst in Folge, nachdem bereits Bücher verkauft werden konnten, durch den Polizeipräsidenten von Leipzig verboten, und so gelangte das Werk auf die 1938 zusammengestellte „Liste des unerwünschten und schädlichen Schrifttums“.

Noch 1939 konnte eine 2. Auflage von Köppens „Hausbuch“ bei dem Drei Masken Verlag, Berlin, erfolgen, was unmöglich gewesen wäre, wenn ein Buch von ihm öffentlich verbrannt worden wäre. Es gibt auch keinen direkten oder indirekten Hinweis für eine Bücherverbrennung eines Werkes von Köppen in den Materialien des digital zusammen­geschlossenen Gesamt­archivs von Edlef Köppen in der Stadt- und Kreisbibliothek „Edlef Köppen“ in Genthin.“

[1] Der Irrtum geht zurück auf eine Darstellung der Biographie von Köppen in Kindlers Literaturlexikon 1988-1992.
[2] Beiträge zur Köppen­forschung, Band 4, S. 50

Heeresbericht, Bucheinband der Erstausgabe, Foto: Volker Tanner

Heeresbericht, Bucheinband der Erstausgabe, Foto: Volker Tanner