WILHELMSHORST Gut Ding will Weile haben. Zehn Jahre wurde um den Wilhelmshorster Irisgrund gerungen, bevor gestern die Akteure zur Tat schritten, um die wiederhergestellte Straße mit dem obligatorischen Schnitt durchs Band nun auch offiziell einzuweihen. Mit dem, was nach langem, mit Hindernissen gepflasterten Leidensweg heraus gekommen ist, konnten zumindest die bei diesem Festakt Anwesenden gut leben.

Der Wilhelmshorster Ortsbürgermeister Gerd Sommerlatte sprach nüchtern von einem annehmbaren Ergebnis und freute sich, dass ein „unsägliches Straßenbild“ beseitigt wurde. Als Bürgermeisterin Cornelia Jung das erste Mal die Straße entlang fuhr, „war hier noch Loch an Loch“. Und bei Regen viel Morast, weiß Gerhard Mühlbach, der in den letzten Jahren Wilhelmshorster Selbstständigkeit dem Bauausschuss der Gemeinde vorstand. Mit dem Ausbau sei man nun „dem historischen Straßenbild recht nahe“ gekommen, so die Gemeindechefin. Dass die Straße nicht irgendeine in Wilhelmshorst ist, erkannten auch die Denkmalschützer. Seit etwa zwei Jahren steht der doppelbahnige Straßenzug unter Denkmalschutz, nachdem vorher bereits das dortige Häuserensemble auf die Denkmalliste kam.

Und obwohl Wilhelmshorst wegen der höheren Kosten für einen denkmalverpflichteten Ausbau zunächst gegen den Bescheid der Behörde Widerspruch einlegte, war es wohl die Unterschutzstellung, die auch half, die Finanzen für das Vorhaben aufzubringen. Wenn der Fördermittelbescheid nicht gekommen wäre, wäre die Straße wahrscheinlich nicht ausgebaut worden, vermutete Joachim Schmidt vom Michendorfer Bauamt.

Der Kreis stellte 171 000 Euro aus GFG-Mitteln bereit. Insgesamt kostete die Straße 353 000 Euro, die abzüglich der Fördermittel aus dem Etat der damals eigenständigen Gemeinde Wilhelmshorst finanziert wurden. Nach Baubeginn im August 2003 waren doppelbahnige Straße und Gehweg bereits Ende vergangenen Jahres fertig, im März 2004 folgten die Pflanzarbeiten für Grünflächen und den Grünstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen.

Dass man nach einer langen Odyssee doch noch ans Ziel gekommen ist, wurde gestern mit Sekt begossen. Auf dem hindernisreichen Weg, an dessen Ende der Verfall einer ortsbildprägenden Straße beendet wurde, hatten es die verschiednen Akteure mit einigen Planentwürfen zu tun, die sich aus Kostengründen nicht alle um das historische Vorbild scherten. Streit gab es auch um die Frage, ob nicht eine Reparatur der Straße ausreiche, wie es die Anlieger wollten. Für Joachim Schmidt aber war der Irisgrund in dem Sinne keine Straße mehr. „Es fehlte der Asphaltbelag, die Regenwasseranlage war ’zugewurzelt’ oder kaputt.“ Unsachgemäße Kanalisationsarbeiten kurz nach der Wende hatten den Untergang der Straßenanlage eingeleitet. Mit dem neuen Regenwasserkanal kann jetzt selbst bei Starkregen nichts mehr untergehen.

Für den Ausbau des Irisgrundes wurde übrigens extra eine „anlagenbezogene Satzung“ beschlossen. Weil die Straße mit ihren zwei Fahrbahnen keine gewöhnliche ist und deshalb ein Ausbau naturgemäß mehr kostet, gibt es bei der Berechnung der Anliegerbeiträge Sonderregelungen. So wird laut Schmidt beispielsweise der Anliegerbeitrag zum Fahrbahnausbau für eine Fahrbahnbreite von 5,50 Meter berechnet, statt die tatsächliche Breite von sieben Metern zugrunde zu legen. Da der Irisgrund eine Erschließungsstraße ist, müssen die Anlieger für den Ausbau 40 Prozent der Kosten tragen. jst
MAZ